Google muss nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs eine Wettbewerbsstrafe von rund 4,1 Milliarden Euro zahlen. Der Fall betrifft das Betriebssystem Android, vorinstallierte Apps und die Stellung der Google-Suche auf Smartphones. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg bestätigten damit die frühere Entscheidung der EU-Kommission in zentralen Punkten. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Google seine Dienste auf Android-Geräten platzierte. Android wird von Google entwickelt. Hersteller wie Samsung können das System kostenlos nutzen. Gleichzeitig knüpfte der Konzern bestimmte Bedingungen an den Zugang zum Google Play Store. Genau diese Praxis bewerteten die EU-Wettbewerbshüter als problematisch.
Google und Android
Der Europäische Gerichtshof bestätigte die Strafe gegen Google und Alphabet im Zusammenhang mit Android. Nach den Feststellungen der EU-Kommission legte Google Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern Beschränkungen auf. Diese sollten die Marktdominanz der Google-Suche stärken. Die Entscheidung betrifft damit nicht nur ein Betriebssystem. Sie betrifft auch den Zugang zu Internetverkehr auf mobilen Geräten.
Android ist für viele Gerätehersteller zentral. Das System wird bei Google entwickelt und kostenlos bereitgestellt. Für Nutzerinnen und Nutzer ist vor allem sichtbar, welche Apps beim ersten Start eines Smartphones vorhanden sind. Genau hier setzte die Kritik der Kommission an. Sie sah in der Bündelung mehrerer Google-Dienste einen Vorteil für den Konzern. Dazu gehörten vor allem die Google-Suche und der Browser Chrome.
- 4,1 Milliarden Euro beträgt die bestätigte Strafe.
- 2011 begann nach den Angaben im Verfahren die beanstandete Praxis rund um App-Pakete.
- 2018 verhängte die EU-Kommission die ursprüngliche Geldbuße.
- 2022 reduzierte das Gericht der EU die Summe.
- 2026 bestätigte der EuGH das Urteil endgültig.
Play Store und Apps
Wer den Google Play Store auf Android-Geräten einbinden wollte, musste nach den Feststellungen im Verfahren ein Paket aus 11 Apps installieren. Dazu gehörten Chrome und die Google-Suche. Diese Vorinstallation war für die EU-Kommission ein entscheidender Punkt. Denn vorinstallierte Anwendungen werden häufig genutzt. Dadurch konnte mehr Internetverkehr über die Dienste von Google laufen.
Die Kommission kritisierte außerdem eine Vereinbarung zu alternativen Android-Versionen. Anbieter von Geräten mit Google-Diensten durften demnach keine Smartphones mit nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen. Die EU-Wettbewerbshüter sahen darin ein Mittel, um die starke Stellung der Suchmaschine abzusichern. Für Google war die Bündelung nach eigener Argumentation notwendig, um Einnahmen aus der Investition in Android zu erzielen.
| Jahr | Ereignis | Bedeutung |
|---|---|---|
| 2011 | Beginn der beanstandeten Android-Praxis | Hersteller mussten beim Play Store ein App-Paket übernehmen |
| 2018 | Entscheidung der EU-Kommission | Ursprüngliche Geldbuße von 4,3 Milliarden Euro |
| 2022 | Urteil des Gerichts der EU | Bestätigung in weiten Teilen und Senkung auf 4,1 Milliarden Euro |
| 2026 | Urteil des EuGH | Endgültige Bestätigung der Strafe |
EU-Kommission und EuGH
Die EU-Kommission hatte die Strafe 2018 zunächst auf 4,3 Milliarden Euro festgesetzt. Das Gericht der EU gab der Kommission 2022 in weiten Teilen recht. Es senkte die Summe jedoch auf 4,1 Milliarden Euro. Der Grund lag in einem Punkt der Bewertung. Das Gericht sah keinen ausreichend belegten Verstoß darin, dass Google bestimmten großen Herstellern und Mobilfunkbetreibern Zahlungen leistete, damit nur die Google-Such-App auf ihren Geräten vorinstalliert wird.
Nach dem Einspruch von Google und Alphabet entschied nun der Europäische Gerichtshof. Die Richterinnen und Richter bestätigten, dass das Gericht der EU bei seiner Beurteilung keine Fehler gemacht habe. Damit ist die Entscheidung endgültig. Die offizielle Einordnung des Verfahrens ist über die Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union abrufbar. Auch für die Debatte über die Websuche bleibt der Fall wichtig, weil er die Platzierung von Suchdiensten auf mobilen Geräten betrifft.
Schweden und Preisvergleich
Google steht in Europa nicht nur im Android-Verfahren unter kartellrechtlichem Druck. Erst am Dienstag wurde der Suchmaschinen-Betreiber von einem schwedischen Gericht zu Schadenersatz in Höhe von 1,3 Milliarden Euro verurteilt. Dabei ging es um die Benachteiligung von Preisvergleichsportalen. Wegen ähnlicher Verstöße hatte die EU bereits 2017 eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro verhängt. Diese wurde vom EuGH 2024 bestätigt.
Das Android-Verfahren ist damit Teil einer längeren Reihe europäischer Verfahren gegen Google. Im aktuellen Fall geht es vor allem um die Verbindung von Betriebssystem, App-Vorinstallation und Suchmaschine. Google änderte nach der Entscheidung der Kommission seine Geschäftspraktiken. Hersteller dürfen seitdem einzelne Dienste auch ohne Chrome und die Websuche einbinden. Die bestätigte Strafe bleibt dennoch bestehen. Weitere Hintergründe zur Rolle von Google in der Suche zeigen, warum die Entscheidung weit über einzelne Smartphone-Modelle hinausreicht.
Mit dem Urteil des EuGH ist die Rekord-Wettbewerbsstrafe gegen Google rechtskräftig bestätigt. Die Summe liegt bei rund 4,1 Milliarden Euro. Der Fall zeigt, welche Bedeutung vorinstallierte Apps, der Google Play Store und die Google-Suche für den Wettbewerb auf mobilen Geräten haben. Für Google und Alphabet ist das Verfahren damit vor dem höchsten Gericht der Europäischen Union abgeschlossen.
FAQ
Warum muss Google 4,1 Milliarden Euro zahlen?
Google muss die Strafe zahlen, weil der Europäische Gerichtshof die Entscheidung zur Android-Praxis bestätigte. Dabei ging es um Beschränkungen für Hersteller von Android-Smartphones und Mobilfunkanbieter.
Welche Rolle spielte der Google Play Store?
Der Google Play Store war zentral, weil Hersteller beim Einbinden des Stores ein Paket aus 11 Google-Apps installieren mussten. Dazu gehörten Chrome und die Google-Suche.
Wann wurde die ursprüngliche Strafe verhängt?
Die EU-Kommission verhängte die ursprüngliche Geldbuße im Jahr 2018. Damals lag sie bei 4,3 Milliarden Euro.
Warum wurde die Strafe später reduziert?
Das Gericht der EU bestätigte die Entscheidung 2022 in weiten Teilen, reduzierte die Summe aber auf 4,1 Milliarden Euro. Ein Teil der Vorwürfe wurde nicht ausreichend belegt.
Ist das Urteil gegen Google endgültig?
Ja. Der Europäische Gerichtshof wies den Einspruch von Google und Alphabet zurück. Damit bleibt die Strafe bestehen.
Quelle: Tagesschau